ABLAUF
Ablauf & Kosten
So geht es
Psychotherapie bei kassenärztlich zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist eine zuzahlungsfreie Leistung für gesetzlich Versicherte. Sie können zunächst einen unverbindlichen und vertraulichen Sprechstundentermin vereinbaren, einen Überweisungsschein Ihres Haus- oder Facharztes benötigen sie nicht. Die ersten Sitzungen – Sprechstundentermine, Diagnostik, Abschlussgespräch – werden über die Versichertenkarte abgerechnet.
Nach dieser Phase des Kennenlernens kann entschieden werden, ob eine analytische oder tiefenpsychologische Psychotherapie in Frage kommt. Vorgehensweise, Therapieziele, Behandlungsplan und die voraussichtliche Therapiedauer und Frequenz werden gemeinsam besprochen. Mehr Informationen finden Sie unter Behandlungsspektrum
Vor Aufnahme der Psychotherapie wird ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse zur Bewilligung gestellt. Formulare und Informationen hierzu erhalten Sie in der Praxis. Für Patienten mit Beihilfeversicherung und Privatversicherte gelten die individuellen Bestimmungen ihres Vertrages, bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. In der Regel werden auch hier die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Für Selbstzahler werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.